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Wohnheimgebühren Wohnheim Zell u. Innpark
Betreuungsgebühren im Bereich WohnheimWohnheim Zell u. Innpark
PflegegebührenWohnheim Zell u. Innpark
Die Vorschreibung erfolgt monatlich im Vorhinein für 30 Tage pro Monat und 360 Tage pro Kalenderjahr (30/360). Bezüglich der Bettfreihaltegebühr und des monatlichen Taschengeldes gelten die landeseinheitlichen Bestimmungen und Richtlinien.
Stand April 2024
Nähere Informationen unter alteinwohnheim.kufstein.at
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