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Friedhofsgebühren

  
Grabstättengebühren

(1)       Laufende Gebühren:

a)         Gräber - Vorschreibung erstmalig für die Dauer von zehn Jahren: 
Einzelgrab 
EUR 190,00
DoppelgrabEUR 513,00
DoppelgrabhälfteEUR 257,00
WandgrabEUR 1.025,00
Urnennische kleinEUR 141,00
Unennische großEUR 267,00
Erdurnensäule
EUR 334,00

Vorschreibungstermin zum Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme (Todesfall).

  

b)     Gräber – Vorschreibung für die Dauer von zwei Jahren nach Ablauf des   Kalenderjahres des unter lit. a) angeführten Zeitraumes, danach jeweils folgend alle zwei Jahre 
 
EinzelgrabEUR 38,00
DoppelgrabEUR 102,60
Doppelgrabhälfte        
EUR 51,40
Wandgrab                    
EUR 205,00
Urnennische klein   EUR 28,20
Urnennische groß EUR 53,40
Erdurnensäule
EUR 66,80

Vorschreibungstermin jeweils zum 30.06. des Jahres.

 

c)         Friedhofsreinigung – alle fünf Jahre 
 für sog. gekaufte Gräber pro Jahr 
EUR 11,00
für Grüfte und Arkaden pro JahrEUR 21,00

Vorschreibungstermin jeweils zum 30.6. des Jahres.

  

(2)       Einmalige Gebühren 




Sammelurne (einmalig)    
EUR 267,00
Leichenhausgebühr
EUR 141,00
Leichenhausgebühr für Kinder (bis Vollendung 14. LJ)
EUR 72,00
Gebühr f. Urnenbeisetzung
EUR 63,00
Grabplatte f. Urnennische - neuer Friedhof 
EUR 91,00
Entsorgungsbeitrag für Kränze und Buketts bis 5 Stück
EUR 31,00
Entsorgungsbeitrag für Kränze und Buketts ab 6 Stück
EUR 63,00
Fundamentbeitrag für Urnensäulen

EUR 54,00
Fundamentbeitrag für Friedhof Stadt-Erweiterungsfriedhof


Einzelgrab
EUR 31,00

Doppelgrab
EUR 63,00
Fundamentbeitrag für Friedhof Zell-Zellerberg



Einzelgrab
EUR 43,00

Doppelgrab
EUR 87,00

Die Graböffnungsgebühr wird durch das Bestattungsunternehmen bzw. einem geeigneten und hierzu befähigten beauftragten Dritten dem Nutzungsberechtigten vorgeschrieben.