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Ausgleichsabgabe

Gemäß § 3 Tiroler Verkehrs- und Ausgleichsabgabengesetz (TVAG) LGBl. Nr. 58/2011 i. d. g. F. und Verordnung der Stadtgemeinde Kufstein vom 03.05.2023, geändert durch Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kufstein vom 13.12.2023, beträgt die Ausgleichsabgabe für

 

Oberirdische Stellplätze:das 20fache des Erschließungskostenfaktors, das sind derzeitEUR
5.120,00
Unterirdische Stellplätze:das 60fache des Erschließungskostenfaktors, das sind derzeitEUR
15.360,00

Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgaben-Verordnung (850 KB) - .PDF